Satzung der Regionalgruppe Systemische Aufsteller Rheinland-Pfalz
1. Ziele und Aufgaben der Regionalgruppe Die Regionalgruppe ist ein fachlicher Arbeitskreis. Ihre Aufgabe ist kollegialer Erfahrungsaustausch und Qualitätssicherung der Aufstellungsarbeit. Sie leistet Öffentlichkeitsarbeit und erstellt eine Regionale Aufstellerliste. Sie vertritt die regionalen Interessen in den Organen der Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen in der IAG. (Internationale Arbeitsgemeinschaft für Systemische Lösungen) Die Gruppe setzt sich aus erfahrenen Aufstellern zusammen, die die Aufstellungsarbeit im Rahmen ihrer Tätigkeit praktizieren. Dabei sollen unterschiedliche Fachrichtungen vertreten sein, um einen regen Austausch zu gewährleisten. Diese Fachrichtungen können aus therapeutischen, sozialen, pädagogischen, gesundheitsfördernden Berufen kommen oder aus dem Bereich der Unternehmensberatung. Die Gruppe organisiert sich selbst. Sie ist autonom und versteht sich nicht primär als Organ der Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen in der IAG. Die Regionalgruppe wird durch einen Repräsentanten in der Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen in der IAG vertreten.
2. Leitung der Gruppe Das Leitungsteam besteht aus 5 Mitgliedern: Gruppensprecher: Seine Aufgabe ist die Öffentlichkeitsarbeit: Internetseite der Regionalgruppe, Erstellen und Verwalten der Aufstellerliste der Regionalgruppe Rheinland-Pfalz, Kontakt zur Presse. Schriftführer: Er verwaltet die Adressen- und E-Maildatei. Er versendet die Einladungen, verschickt die Protokolle und führt den Schriftverkehr und die Anwesenheitsliste. Kassenwart : Er führt das Kassenbuch und das Konto, verwaltet Ein- und Ausgaben, erstellt und verteilt Quittungen und macht den Jahresabschluss. Er lässt die Kasse von einem von der Gruppe bestimmten Kassenprüfer jährlich prüfen. Vertreter zur IAG: Er ist Mitglied der IAG und gehört damit dem Leitungsteam der IAG an. Organisator: Er mietet und gestaltet den Raum, besorgt Getränke und Snacks. Er rechnet seine Auslagen mit dem Kassenwart ab. Das Leitungsteam wird für 2 Jahre gewählt. Scheidet ein Mitglied aus, erfolgt eine Nachwahl. Das Leitungsteam trifft alle notwendigen Entscheidungen zwischen den regelmäßigen Treffen der Gruppe. Es ist auch das Aufnahmegremium für neue Gruppenmitglieder. Das Aufnahmegremium entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme. Ein Mitglied des Leitungsteams hat neben dem Kassenwart auch noch Kontovollmacht.
3. Gruppentreffen Die Gruppe trifft sich vierteljährlich. Bis Jahresmitte werden die Termine der Quartalstreffen für das Folgejahr festgelegt und bekannt gegeben. Die Treffen finden in der Regel in Mainz statt. Zusätzlich können Arbeitskreise zu einzelnen Themen oder Interessensgebieten gegründet werden.
3.1 Quartalstreffen Die Teilnahme an der Quartalstreffen ist Pflicht. Mitglieder, die verhindert sind, melden sich schriftlich oder per E-Mail beim Schriftführer ab. Auf den Treffen wird eine Anwesenheitsliste geführt. Ist ein Mitglied plötzlich und kurzfristig verhindert, meldet er sich telefonisch für das aktuelle Quartalstreffen beim Schriftführer ab. Die Treffen gliedern sich in einen organisatorischen und einen fachlichen Teil.
3.1.1 Einladung und Protokoll Zu jedem Treffen wird gesondert eingeladen. Die Einladung enthält die Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnung für das nächste Treffen wird in der letzten Versammlung festgelegt. Zusätzliche, aktuelle Punkte können unter Punkt Verschiedenes eingebracht werden. Alle Abstimmungen und Festlegungen werden in einem Ergebnisprotokoll festgehalten und innerhalb von vier Wochen verteilt. Für das Ergebnisprotokoll besteht eine Vorlage.
3.1.2 Moderation und Protokollführung Moderation und Protokollführung werden von zwei Mitgliedern der Gruppe wahrgenommen. Sie werden auf dem aktuellen Treffen für das nächste Mal aus der alphabetischen Namensliste der Gruppe nach Vornamen bestimmt. Über die Aufgabenverteilung einigen sie sich selbst. Mitglieder, die Ämter oder andere Aufgaben z.B. Referate übernommen haben, sind von Moderation und Protokoll ausgenommen. 3.1.3 Referate und Aufstellungen Jeder aus der Gruppe ist eingeladen, seinen Beitrag als Referent oder Aufstellungsleiter einzubringen. Fremde Referenten einzuladen braucht einen Beschluss der Gruppe.
3.2 Arbeitskreise Die Gründung von Arbeitskreisen ist möglich und wird unterstützt. Um einen Arbeitskreis zu gründen, braucht es keine Mehrheit im Plenum. Er organisiert sich mit einem Verantwortlichen und bestimmt den Inhalt seiner Arbeit selbst. An dem Arbeitskreis können im Einzelfall auch Personen teilnehmen, die nicht zur Regionalgruppe gehören. Über Ergebnisse seiner Arbeit berichtet der Arbeitskreis nach Absprache mit dem Schriftführer im Quartalstreffen. Hat der Arbeitskreis die Absicht etwas im Namen der Regionalgruppe zu veröffentlichen, braucht es einen Beschluss der Gruppe.
4. Zugehörigkeit und Gruppengröße Mitglied der Gruppe wird man durch das Aufnahmeverfahren. Für Mitglieder der Regionalgruppe besteht die Verpflichtung, persönliche Erfahrungen durch Beiträge einzubringen, Referate zu halten und auch Aufgaben oder Ämter zu übernehmen. Die regelmäßige Teilnahme an den Quartalstreffen ist Pflicht. Bei mehr als zwei versäumten Treffen jährlich oder mehr als einem unentschuldigten Fehlen wird die Zugehörigkeit aufgehoben und der freie Platz an ein neues Mitglied vergeben. In Härtefällen wird das Leitungsteam vom Mitglied informiert. Das Leitungsteam entscheidet dann über die weitere Mitgliedschaft. Von dieser Entscheidung wird das Mitglied durch den Schriftführer unterrichtet. Mit der Mitgliedschaft ist die Zahlung eines Jahresbeitrages verbunden. Die Gruppengröße ist auf 40 beschränkt. Ein Ruhen der Mitgliedschaft kann begrenzt auf 12 Monate beantragt werden. In dieser Zeit wird der Beitrag weiter bezahlt. Das Mitglied verbleibt in der Mitgliederliste im Internet, erhält regelmäßig die Protokolle der Treffen und kann an Fortbildungsangeboten teilnehmen.
4.1 Qualifikation der Gruppenmitglieder Jeder Aufsteller hat eine abgeschlossenen Ausbildung - zum Beispiel im pädagogischen, psychologischen, medizinischen oder psychotherapeutischen Bereich. Es muss eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung in Systemischer Aufstellungsarbeit nachgewiesen werden. Praktische Erfahrungen mit Aufstellungen müssen über mindestens zwei Jahre vorliegen und die Leitung von Aufstellungen in Einzel- oder Gruppenarbeit soll in dieser Zeit selbständig ausgeübt werden.
4.2 Ausnahmeregelungen Hat ein Bewerber seine Qualifikation als Aufsteller nicht durch eine organisierte Aus- oder Weiterbildung erworben, kann das Aufnahmegremium im Einzelfall mit entsprechenden Nachweisen über die Aufnahme entscheiden.
4.3 Aufnahmeverfahren Neue Mitglieder können erst aufgenommen werden, wenn die Gruppengröße unter 40 liegt. Bewerber richten ihre Bitte um Aufnahme an das Aufnahmegremium. Das Leitungsteam ist auch das Aufnahmegremium. Jeder Bewerber füllt Infoblätter aus, die vom Leitungsteam entworfen werden und benennt einen Befürworter aus der Gruppe. Der Befürworter muss die Arbeit persönlich kennen, sie einschätzen können und vor dem Aufnahmegremium gutheißen. Kann der Bewerber keinen Befürworter nennen, muss sich ein Mitglied des Aufnahmegremiums mit der Arbeitsweise des Bewerbers vertraut machen, sie einschätzen und befürworten. Zusammen mit dem Aufnahmeantrag gibt der Bewerber eine Erklärung ab, dass er bereit ist, in allen Fällen von Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit seiner Aufstellungsarbeit ein Vermittlungsverfahren der Ombudsstelle der DGfS in Anspruch zu nehmen, das mit einer Empfehlung des Ombudsmannes endet, sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden wird.
4.4 Übergangsregelungen für bisherige Mitglieder Alle Gruppenmitglieder überprüfen in Eigenverantwortung, ob sie die Kriterien der Zugehörigkeit und besonders der Qualifikation erfüllen und ob sie damit einen Platz in der Gruppe besetzen können.
5.0 Abstimmungen Die Satzung der Regionalgruppe wird mit einfacher Mehrheit der Anwesenden angenommen. Satzungsänderungen, Abwahl eines Mitglieds des Leitungsteams oder des gesamten Leitungsteams: Vor der Wahl wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Sie besteht, wenn die Hälfte der Mitglieder der Regionalgruppe anwesend ist. Satzungsänderungen, Abwahl eines Mitglieds des Leitungsteams oder des gesamten Leitungsteams erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Regionalgruppe. Kommt die Zweidrittelmehrheit in erster Sitzung nicht zustande, wird erneut zu einem Treffen eingeladen. Beim zweiten Treffen reicht eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden zur Beschlussfassung. Alle Abstimmungen auf den Quartalstreffen erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
6.0 Finanzen Für die Verwaltung des Geldes der Gruppe wird ein gesondertes Konto eingerichtet. Sämtliche Gruppengelder sind über dieses Konto zu verbuchen. Kassenwart und ein Mitglied des Leitungsteams haben Zugriff auf das Konto. Die Gruppenmitglieder überweisen bis Ende März jeden Jahres den Jahresbeitrag von 50€ auf das Gruppenkonto. Eine steuerlich absetzbare Quittung für Weiterbildung wird beim nächsten Quartalstreffen persönlich verteilt. Quittungen werden nicht verschickt.
Geschäftsordnung

